Unternehmen

Bereits vor über 35 Jahren gründeten sich die ersten reproplan-Unternehmen in Köln und Frankfurt am Main. Zu Beginn spezialisiert auf Reprografieleistungen für Architektur- und Ingenieurbüros sind sie bis heute zuverlässiger Partner der Bau- und Immobilienwirtschaft. Parallel dazu wurde das Leistungsspektrum sukzessive erweitert und so neue Kundengruppen erschlossen.

Mit dem zunehmenden Einsatz von CAD-Programmen seit Ende der 1980er Jahre begann für reproplan und deren Kundenzielgruppen die Umstellung auf das digitale Zeitalter. Lichtpausverfahren und Zeichenbrett wurden nach und nach von intelligenten Computertechnologien abgelöst. Reproplan-Unternehmen zählen damit zu den Vorreitern in Sachen CAD-Plotservice und Digitaldruck im Klein- und Großformat.

Neben dem reinen Printbereich bietet reproplan den Kunden heute noch zahlreiche weitere Leistungen an, die das Portfolio perfekt abrunden. Dazu gehören Plandaten-, Dokumentenmanagement, Archivierung, Scanservice, Bilderdienst und smarte Online-Tools zur komfortablen Auftragsabwicklung. Für die Zukunft sieht sich reproplan damit bestens gerüstet. Weitere Netzwerk Standorte sind geplant.

Am 13.12.2024 ist die allgemeine Produktsicherheitsverordnung in Kraft getreten. Die EU definiert in dieser, Sicherheitsstandards. reproplan versichert, dass unsere Produkte gemäß Artikel 3 der GPSR Verordnung (EU) 2023/988 als sicher gelten. Bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung, was auch die tatsächliche Gebrauchsdauer einschließt, birgen die Produkte keine oder nur geringe mit seiner Verwendung zu vereinbarende, als annehmbar erachtete und mit einem hohen Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher vereinbare Risiken. Wir verwenden für unsere Produkte ausschließlich Rohwaren aus geprüften Herkünften, die alle notwendigen Produktzertifizierungen für die jeweiligen Anwendungen besitzen.

Nach Bewertung unserer Produkte gelten für alle Papiererzeugnisse: Schnittgefahr an Papier- & Kartonkanten, Papier ist leicht entflammbar und Verletzungsgefahr durch spitze Drähte oder Klammern. Generell gilt für alle Produkte, die in Papier und Kartons verpackt sind, auch für das Verpackungsmaterial Schittgefahr. Wenn wir größere Lieferungen auf Paletten verpacken, gilt für das Holz aus dem die Paletten bestehen Splittergefahr. Für Folien gilt Erstickungsgefahr für Kleinkinder.

Für die Produkte Leuchtschilder, Leuchtsäulen, Leuchtbuchstaben etc. dass elektrische Geräteteile im Netzbetrieb nicht geöffnet werden dürfen, da sie unter elektrischer Spannung stehen und die Gefahr eines Stromschlags besteht. 

Für die Produkte des Plattendrucks gilt ebenfalls Schnittgefahr an den Ecken und Kanten. Durch das Materialgewicht kann bei größeren Platten Quetschgefahr beim Handling mit den Platten bestehen.

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